Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für eine Rechtsanwaltsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach § 59c Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), insbesondere die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten.