Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Vermittlung von Finanzanlagen, Versicherungen, Bausparverträgen, Finanzierungen, Kleinkredite. Immobilienverkäufe, Immobilienvermarktung, Verwaltung von Immobilien und allen Tätigkeiten, die zum Erreichen des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Dabei werden keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ausgeübt.