Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Kauf, Verkauf, Verwaltung und Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Kauf, Verkauf, Errichtung, Verwaltung und Nutzung von Gebäuden und deren Einrichtung, auch auf eigenen Grundstücken. Eine genehmigungsbedürftige Tätigkeit nach § 34c GewO wird nicht ausgeübt.