Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 718586
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fellhauer Metallhandel GmbH
b)
Östringen
Geschäftsanschrift:
Waldstraße 2, 76684 Östringen
c)
Der Handel mit genormten und
vorgefertigten Metallteilen und Maschinen
sowie deren Zubehör.
Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und
Ausland gleichartige oder ähnliche
Unternehmen oder sonstige Unternehmen,
die der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienen, zu gründen,
zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen
oder deren Vertretung in jeder Rechtsform
zu übernehmen und Unternehmensverträge
abzuschließen. Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten und unterhalten. Sie ist berechtigt,
ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-,
Beteiligungs- oder
Gemeinschaftsunternehmen auszuüben
und Betriebe ganz oder teilweise auf
verbundene Unternehmen auszugliedern
oder verbundenen Unternehmen zu
überlassen.
Die Gesellschaft kann ihr Unternehmen
auch als abhängige Gesellschaft im Sinne
von § 17 AktG führen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Fellhauer, Rolf-Hermann, Östringen, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2013.
a)
03.01.2014
Kautzmann
Abruf vom 31.03.2024