Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Betreiben von Gaststätten, Vergnügungsstätten sowie Aufstellen und Betreiben von Unterhaltungsgeräten, Warenspielgeräten und Geldspielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit.