Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Gesellschaft ist berechtigt, Beratungsleistungen auf dem Gebiet des Versicherungswesens und Vermittlungsleistungen in allen Bereichen vorzunehmen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, insbesondere keine Darlehens- und Finanzierungsvermittlungen im Sinne von § 32 KWG. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Vertretung von anderen Unternehmen zu übernehmen und die hierzu erforderlichen geschäftlichen Aktivitäten und Dienstleistungen zu entfalten und zu erbringen.