Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Erbingung von Serviceleistungen für den Warenhandel mit Bedarfsgütern sowie der Import und Export von solchen Bedarfsgütern, soweit für den Handel mit diesen Bedarfsgütern keine Genehmigungspflicht besteht.