Der Handel mit und die Verarbeitung von Kunststoffen und verwandten Produkten sowie dessen Zubehör sowie der Handel mit Gegenständen aller Art, soweit keine gesetzlichen Verbote bestehen und unter der Voraussetzung der Erlangung erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Weiter jegliche Betätigung, die der Erfüllung der vorgenannten Zwecke dient, insbesondere Übernahme und Vergabe von Vertretungen.