Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist es, dass behinderte und nicht behinderte Menschen gemeinsam mitten in der Gesellschaft leben können. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung und Gestaltung eines Ortes, an dem diese behinderten und nicht behinderten Menschen ihr Leben gemeinsam gestalten können. Die Gesellschaft wird dieses Zusammenleben unterstützen, als wirtschaftlicher Träger, durch die Beschäftigung entsprechender Mitarbeiter, durch Mitgestaltung der Organisation, durch Qualitätskontrolle und Evaluierung, durch Erfahrungsaustausch und Partnerschaft mit anderen Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung, durch Öffentlichkeitsarbeit, durch wissenschaftliche Begleitung und durch das Einwerben von Spenden.