Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
1) Die Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Restrukturierung und Finanzierung, Interimsmanagement sowie der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen sind jedoch nicht Gegenstand des Unternehmens. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.