Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von Spielhallen im Sinne des § 33 i GewO in der Gemeinde Eggenstein sowie die Aufstellung, die Vermietung und der Handel mit Spielgeräten aller Art.