Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Rechtsanwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Rechtsanwälte unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts, ausgeführt werden. Dies umfasst insbesondere Rechtsanwaltaufträge aus dem Bereich des Datenschutzrechts und die Übernahme von Aufgaben als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter bei anderen Unternehmen.