Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 712019
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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a)
Nussbaum Stiftung gemeinnützige GmbH
b)
St. Leon-Rot
Geschäftsanschrift:
Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar wissenschaftliche,
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" gemäß den §§ 51 ff. AO. 2. Der
Zweck der Gesellschaft besteht in der
regionalen Förderung a) der öffentlichen
Gesundheitspflege; b) der Jugend- und
Altenhilfe; c) kultureller Zwecke, dies ist die
ausschließliche und unmittelbare Förderung
der Kunst, die Förderung der Pflege und
Erhaltung von Kulturwerten sowie die
Förderung der Denkmalpflege; d) der Hilfe
für hilfsbedürftige Personen; e) des
Tierschutzes; f) des Sports, insbesondere
Jugend- und Behindertensports; g)
kultureller Betätigungen, die in erster Linie
der Freizeitgestaltung dienen. 3. Der Zweck
der Stiftung in operativer Sicht soll
insbesondere verwirklicht werden mittels -
Vergabe von Forschungsaufträgen; -
Vergabe von Förderpreisen; - die Auswahl
von zu fördernden Schülern und/ oder
Studenten und/ oder Auszubildenden, z.B.
durch die Durchführung von
Leistungswettbewerben; - Im Einzelfall die
Bereitstellung von Stipendien für
qualifizierte Studenten der entsprechenden
Fachrichtungen, auch zur Durchführung
von Diplomarbeiten oder zur Promotion an
geeigneten Ausbildungsstätten im In- und
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Nussbaum, Klaus, St. Leon-Rot, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Bechtold, Timo, Forst, *XX.XX.1976
Tews, Andreas, Weil der Stadt, *XX.XX.1967
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011.
a)
01.06.2011
Knauf
Abruf vom 11.12.2024
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Nummer
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Ausland; - Förderung sportlicher Übungen
und Leistungen; - Errichtung von
Sportanlagen; - Errichtung und
Unterstützung von Kindergärten und
vergleichbaren Einrichtungen; - Initiierung
von Seminaren; - Finanzieller
Unterstützung von Projekten, Vereinen und
anderen Organisationen und Einrichtungen,
die dem Satzungszweck entsprechende
steuerbegünstigte Ziele verfolgen; -
Zuwendungen an bedürftige
Einzelpersonen. Die Gesellschaft fördert
die in Ziff. 1 genannten Zwecke ferner auch
durch die Weitergabe von Mitteln an
Körperschaften, welche diese Mittel
unmittelbar für die Förderung des jeweiligen
Zwecks verwenden. 4. Der Gesellschaft
steht es frei, bei der Verwirklichung ihres
Zwecks nur einen Teil der aufgezählten
Maßnahmen wahrzunehmen. Sie kann sich
zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer
Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO
bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht
selbst wahrnimmt. 5. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf niemand durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. Die
Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft oder einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts zur Verwendung für
steuerbegünstigte Zwecke zuwenden. 6.
Das Vermögen der Gesellschaft sowie
Zuwendungen hierzu sollen grundsätzlich
ungeschmälert in ihrem Bestand erhalten
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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werden. Vermögensumschichtungen sind
jedoch zulässig. Bei dringendem Bedarf im
Rahmen der Verfolgung der
steuerbegünstigten Zwecke kann auf das
der Gesellschaft zugewendete Vermögen
selbst in Höhe eines Anteils von bis zu 10%
innerhalb von drei Geschäftsjahren
zurückgegriffen werden, wenn die
Gesellschafterversammlung dies mit einer
Mehrheit von 2/3 ihrer Mitglieder beschließt.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften
Rücklagen bilden und kann freie Rücklagen
dem Gesellschaftsvermögen zuführen. 7.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der
Gesellschaft besteht nicht. 8. Die
Gesellschaft kann die Trägerschaft von
nicht rechtsfähigen Stiftungen und die
Verwaltung von rechtsfähigen Stiftungen
mit gleichem oder ähnlichem Zwecke
übernehmen. 9. Spenden und
Zuwendungen an das Vermögen der
Gesellschaft sind zulässig. Hierbei kann der
Zuwendende seine Zuwendung einzelnen
in § 2 genannten Zwecken oder den dort
genannten konkreten
Zweckverwirklichungen zuordnen sowie die
Zuwendung an das Ver-mögen der
Gesellschaft bestimmen. Letztere wachsen
dem Gesellschaftsvermögen zu, soweit
nicht ausdrücklich oder nach den
Umständen etwas anderes bestimmt ist.
Die Gesellschaft ist berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, Spenden und Zuwendungen an
das Vermögen entgegen zu nehmen.
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