Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Kauf, Renovierung und Vermarktung (Veräußerung oder Vermietung) von Wohn- und Gewerbebauten, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c) GewO.