Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Die Herstellung und der Vertrieb von Betonfertigteilen und Betonwaren und allen damit in Verbindung stehenden Produkten sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammen hängender und den Gesellschaftszweck fördernder Geschäfte. Die Gesellschaft ist zum Kauf und Verkauf und zur An- und Vermietung von Betonwerken einschließlich dazu gehörender Grundstücke befugt.