Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 711588
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Vibrato Deutschland UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Neckargemünd
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 63, 69151 Neckargemünd
c)
Die Einfuhr und der Vertrieb von
Blasinstrumenten der Vibrato Co., Ltd,
Thailand sowie der Verkauf von
Musikinstrumenten und Zubehör.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Sutter, Ralf, Neckargemünd, *XX.XX.1963
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2011.
a)
29.03.2011
Knauf
2
7.500,00 EUR a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Geändert wurden insbesondere § 3 (Stammkapital) und §6
(Geschäftsführung).
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
auf 7.500,00 EUR
erhöht.
a)
25.07.2011
Knauf
3
b)
Sitz verlegt; nun:
Schönau
Neue
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 50, 69250 Schönau
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
30.04.2018
Pramhas
Abruf vom 31.03.2024