Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch den Verwaltungsrat.Soweit die Geschäftsführung nicht übertragen worden ist, steht sie allen Mitgliedern des Verwaltungsrates gesamthaft zu. Der Verwaltungsrat kann die Vertretung einer oder mehreren Mitgliedern (Delegierte) oder Dritten (Direktoren) übertragen. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein.