Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
Gegenstand
der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die Bebauung von Grundstücken, die Sanierung und der Umbau von Gebäuden, die Teilung von Grundstücken, auch nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) sowie der Verkauf von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum.