Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Erbringung von Bauplanungs- und Dienstleistungen sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten, die mit den Berufsaufgaben eines Architekten gem. § 1 ArchG BW nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.