Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Das Betrieben eines Gastronomiebetriebes und das Halten von Beteiligungen im Gastronomiebereich. Ergänzend sind alle Tätigkeiten möglich, die den vorgenannten Zweck unterstützen bzw. ergänzen.