Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 705940
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
EMMKA GmbH Bausanierung
b)
Bruchsal
Geschäftsanschrift:
Stadtgrabenstr. 6, 76646 Bruchsal
c)
Die Ausführung von Trockenbau- und
Estricharbeiten.
60.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Uzunova, Mariyana, Leipzig, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Yildirim, Baris, Oschatz, *XX.XX.1979
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2008 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von Fürstenwalde/Spree (Amtsgericht Frankfurt
(Oder) HRB 11995 FF) nach Bruchsal verlegt.
a)
29.01.2009
Fries
b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.08.2004
2
b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund
des Verschmelzungsvertrages vom
16.05.2010 mit Nachtrag vom 15.06.2010 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
16.05.2010 und vom 01.07.2010
mit der Einzelgesellschaft mit beschränkter Haftung nach
bulgarischem Recht
"UZUN-09 Ltd.", Ruse/Bulgarien (Bulgarisches Ministerium
der Justiz - Agentur für Eintragungen, Sofia, Ident-Nr.
200814556)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des
für den übernehmenden Rechtsträger geltenden Rechts
wirksam.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
13.07.2010
Prellwitz
Abruf vom 11.12.2024