Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Initiierung, Planung und Entwicklung neuer gemeinnütziger Projekte im sozialen Bereich; Förderung und Stärkung des Ehrenamtes und der Freiwilligenarbeit; Vernetzung der Einrichtungen miteinander, mit dem Gemeinwesen und anderen sozialen Kooperationspartnern; die Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe; die Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungskörperschaften, Kommunalverwaltungen, Kreisverwaltungen, Verbänden, Kirchen und Vereinen in den vorgenannten Bereichen.