Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Kauf und der Verkauf von Immobilien und gewerblichen Unternehmen und von Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, die Errichtung von Gebäuden als Bauherr für eigene Rechnung sowie die Unternehmensberatung.