Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Die Übernahme der Geschäftsführung und der Verwaltung sowie gegebenenfalls der Haftung als Komplementärin in anderen Gesellschaften, Erwerb oder Beteiligung an anderen Unternehmen oder Immobilien im In- oder Ausland. Die Gesellschaft kann auch andere kommerzielle, finanzielle und sonstige Tätigkeiten im In- und Ausland ausüben, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.