Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handels- und/oder Fondgesellschaften, sowie der Erwerb, die Entwicklung, die Vermietung, die Verwaltung, die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Beteiligungen. Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung werden nicht betrieben.