Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen mit vergleichbarem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand zu übernehmen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere als persönlich haftender Gesellschafter. Die Gesellschaft ist berechtigt, die hierzu erforderlichen geschäftlichen Aktivitäten und Dienstleistungen zu entfalten und zu erbringen.