Der Erwerb, Besitz, Bebauung, Vermietung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien sowie die Beteiligung an deren Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen. Geschäfte, die nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind sowie eine handwerksmäßige Betätigung gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.