Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Entwicklung, Baubetreuung, Konzeption und Erstellung von Bauprojekten als Bauträger verschiedener Art für eigene und fremde Zwecke. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, beraten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, welche dem Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar förderlich sind.