Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von eigenen Grundstücksbeteiligungen jedweder Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, vertreten und sich an Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland ererichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.