Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Vermögensanlage in Grundbesitz und andere Vermögensgegenständen, der Erwerb und die Verwertung von eigenen Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von eigenem bebauten und unbebauten Grundbesitz und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, sowie deren Erwerb und Veräußerung, sowie die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über die Nutzung der für auf Rechnung Dritter verwalteten Grundstücke, sowie gewerblicher Räume oder Wohnräume, ferner der maklermäßige Nachweis/Vermittlung von Grundbesitz jeder Art zu Veräußerungs- oder Mietzwecken.