Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Verwaltung von eigenem Vermögen sowie das Betreiben von Handelsgeschäften, soweit hierfür behördliche und staatliche Erlaubnisse und Genehmigungen nicht erforderlich sind.