Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er einziger Geschäftsführer ist; bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer wird die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Es kann die Ermächtigung zur Einzelvertretung erteilt werden. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der AWISDO GmbH & Co. KG, an der die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der AWISDO GmbH & Co. KG, die die betriebswirtschaftliche und IT-technische Beratung sowie die Übernahme aller damit im Zusammenhang stehenden nicht genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Gegenstand hat, ferner die Entwicklung von Software, deren Einführung und Schulung sowie allgemein betriebswirtschaftliche und IT-technische Schulungen und die Vermittlung von EDV-Hardware und betriebssystemnaher Systeme.