Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 560610
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Adiscon GmbH
b)
Großrinderfeld
c)
Herstellung und der Vertrieb von
Informationssystemen, die
Softwareentwicklung sowie die Beratung
über diese und Schulung hierin.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die notwendig
oder nützlich erscheinen, um den
Gesellschaftszweck zu erreichen. Sie darf
sich auch an anderen Unternehmen
beteiligen oder andere Unternehmen
erwerben.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam, sofern nicht bei der
Bestellung der Geschäftsführer bestimmt wird,
dass ein jeder von ihnen allein zur Vertretung der
Gesellschaft berechtigt ist. Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
Gerhards, Rainer, Großrinderfeld, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.01.1997 zuletzt geändert am
17.09.2002
a)
10.05.2006
Pallmann
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
10.05.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 19.03.1997
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Mozartstraße 21, 97950 Großrinderfeld
a)
24.04.2013
Boch
Abruf vom 30.03.2024