| Gegenstand | Die Gesellschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen, verwalten, nachweisen und vermitteln, hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Vermögen verwalten, sowie Versicherungs- und Finanzdienstleistungen und Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. |