HRB 522151 AG Mannheim · aktuell
Historischer Auszug
Follner & Wild Treuhand Rastatt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Status: aktuell
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Abt.
B-d
38
Blatt
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Grundkapital
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Persönlich
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Recht
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a)
Tag
der
Eintragung
Eintragung
G
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Stammkapital
Gesellschafter
schtsverhältnisse
und
Unterschrift
c)
Gegenstand
des
nternehmens
DM/EUR
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
Abwickler
Michael
Follner,
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Ettlingen,
geb.15.07.1950
Follner
&
Wild
Treuhand
Rastatt
GmbH
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
11.
Oktober
2001
abgeschlossen.
Norbert
Wild,
Sinzheim,
geb.23.02.1959
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
dieser
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertreten
zwei
Geschäfts-
führer
gemeinschaftlich
oder
ein
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
\
b)
Rastatt
c)
Die
für
Wirtschaftprüfungs-
gesellschaften
gesetzlich
und
berufsrechtlich
zulässigen
Tätigkeiten
gemäß
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2
in
Ver
bindung
mit
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43a
Abs.
4
WPO,
insbesondere
Die
Geschäftsführer
Michael
Follner,
Ettlingen
und
Norbert
Wild,
Sinzheim,
sind
stets
einzelvertretungsberechtigt.
Jeder
Geschäftsführer
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
die
Durchführung
von
frei-
willigen
und
gesetzlichen
Jahresabschlussprüfungen,
die
Erstellung
von
betriebs-
wirtschaftlichen
Gutachten
urld
die
treuhänderische
Verwalturlg.
Handels-
und
Bankgeschäfte
sind
ausgeschlossen.
Die
Gesellschaft
ist
berechtigt,
sich
an
Gesellschaften
ähnliq
Art
zu
beteiligen
oder
gleich-
artige
Unternehmen
zu
erwerban.
Sie
darf
Zweigniederlassunge
errichten
,
soweit
die
berufd-
rechtlichen
Voraussetzungen
dafür
erfüllt
sind
(847
WPO)
Aufgrund
der
Verordnung
des
Justizministeriums
Baden-
i
Württemberg
vom
26.04.2006
ist
die
Zuständigkeit
zur
:
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
übergegangen.
Durch
Anordnung
des
Oberlandesgerichts
Karlsruhe
vom
2.5.2006
wurde
dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Rastatt
die
Kennziffer
52
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
:
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
.
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
111
HRB
Reg.
Kart.
(VB
2.99)
a)
1.
Februar
2002
H
b)Gesellsch.Vertrag
Sd.Bd.
Bl.
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ff
Fortsetzung
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Abt.
B
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des
Amtsgerichts
mit
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Grundkapital
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Stammkapital
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Abwickler
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Fortsetzung
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