HRB 521600 AG Mannheim · aktuell
Historischer Auszug
Reif und Krämer Geschäftsführungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Handelsregister-Abt.
B-des
Amtsgerichts
Rastatt
HRB
1
6b
00
.
Vorstand
"Nummer
a)
Firma
ee
Persönlich
haftende
a)
Tag
der
Eintragung
er
j
der
b)
Sitz
St
°
kapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
ammkapita
rung
Eintragung
|
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
p
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
DM
Abwickler
J/EUR
_Karl
Reif
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
.
a)
14.
Februar
2000
1
a)
Reif
und
Krämer
Geschäfts-
|
50.000,--
I
Karl
Reif,
Dipl.-
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
4.
Mai
1995
führungsgesellschaft
mbH
ngenzeur,
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
28.
März
1995
abgeschlossen.
b)
Rastatt
Robert
Reif.
Bau-
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
c)
Die
Geschäftsführung
von
Ge
ingenieur
Rastatt
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
dieser
allein.
Sind
6
_sellschaften
an
denen
die
9
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertreten
zwei
Geschäfts-
.
Familien
Reif
und
Krämer
un-
Werner
Krämer,
führer
gemeinsam
oder
ein
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
mittelbar
oder
mittelbar
_be-
Dipl.-Ingenieur,
einem
Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis
kann
erteilt
wer-
b)
Gesellschaftsvertrag
teiligt
sind.
Forbach;
den.
Sd.Bd.
I
Bil.
15
ff.
‚Im
Rahmen
des
ihr
gesetzten
Rolf
Schoch,
Die
Geschäftsführer
_Karl
Reif,
Robert
Reif,
Werner
Krämer
und
|
Zwecks
kann
die
Gesellschaft
:
nn
.
ENELRS
KANN
IE
5
Kaufmann,
Forbach.
Rolf
Schoch
sind
stets
einzelvertretungsberechtigt
und
befugt,
auch
andere
Gesellschafts-
di
:
=
-
=
ie
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
..
verhältnisse
eingehen.
Sie
.
.
j
.
r
_
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
ist
ferner
befugt,
sich
an
zu
vertreten
gleichartigen
oder
ähnliche
i
Unternehmungen
in
irgend
einer
Form
zu
beteiligen
oder
solche
zu
erwerben,
so
‘wie
alle
Geschäfte
zu
be-
treiben,
die
für
die
Errei-
chung_des
Gesellschafts-
zwecks
vorteilhaft
sein
können,
_und
zwar
sowohl
im
In-
als
auch
im
Ausland.
c)Die
Übernahme
der
Geschäfts-
|
26.000,
--
3.
führung
und/oder
der
gesetz-
Durch
Gesellschafterbeschluss
vom
3.
Juni
2003
ist
das
Stamm-
a.
11.Juli
2003
lichen
Vertretung
für
Unter-
|
FUR
kapital
von
DM
50.000,--
auf
EUR
25.564,59
umgestellt
und
das
)
nehmen
und/oder
Gesellschaften
j
'
'
Stammkapital
um
EUR
435,41
auf
EUR
26.000,--
erhöht
sowie
der
'
5
-
der
Reif-Firmengruppe
in
Rastptt,
Gesellschaftsvertrag
neu
gefaßt;
wobei
insbesondere
8
1
(Firma,
insbesondere
die
Übernahme
Sitz),
$
2
(Gegenstand
des
Unternehmens)
und
8
3
(Stammkapital,
D.
gesallschVertrag
der
Position
als
persönlich
Stammeinlagen)
geändert
sind.
Sd.Bd.
Bl.
81
haftende
Gesellschafterin
bei
Kommanditgesellschaften,
die
Der
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
geändert.
zur
Reif-Firmengruppe
in
Rasthtt
gehören,
RS
111
-Fortsetzung
Rückseite-
HRB
Reg.
Kart.
VB
A3
4.79
10.000

Lädt...
"Nummer
der
Eintragung
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Gegenstand
des
Unternehmens
der
Gesellschaft
ist
ferner
der
Erwerb,
die
Verwaltung
un
die
Veräußerung
von
Beteiligu
gen
Grundkapital
Stammkapital
an
Unternehmen
und/oder
Gesell-
schaften,
die
wirtschaftlich
tätig
sind,
sowie
die
Ausübun
der
Geschäftsführung
für
solcHe
Unternehmen
und/oder
Gesell-
schaften.
Im
Rahmen
des
ihr
gesetzten
Zwecks
kann
die
Gesellschaft
auch
Gesellschaftsverhältniss
eingehen.
Sie
ist
ferner
be-
fugt,
sich
an
bereits
bestehe
gleichartigen
oder
ähnlichen
Unternehmungen
in
irgendeiner
Form
zu
beteiligen
oder
solc
zu
erwerben,
sowie
alle
Ge-
schäfte
zu
betreiben,
die
für
die
Erreichung
des
Gesellscha
zwecks
vorteilhaft
sein
könne
und
zwar
sowohl
im
In-
als
auch
im
Ausland.
den
oder
DM
RS
111
HRB
Reg.
Kart.
VB
A3
4.
79
i0000
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
rn
Handelsregister-Abt.
B-des
s
Amtsgerichts
wie
Prokura
Rückseite
v.
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Aufgrund
der
Verordnung
des
Justizministeriums
Baden-
Württemberg
vom
26.04.2006
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
übergegangen.
Durch
Anordnung
des
Oberlandesgerichts
Karlsruhe
vom
2.5.2006
wurde
dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Rastatt
die
Kennziffer
52
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.