Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 441698
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Möbelvertrieb Wenig GmbH
b)
Elztal
c)
Handel mit Möbeln und
Einrichtungsgegenständen aller Art
51.200,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Wenig, Gernot, Elztal, *XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.10.1985 zuletzt geändert am
27.12.2001
a)
02.05.2006
Werner
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
02.05.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 13.03.1986
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 23 ff
2
a)
Firma geändert; nun:
Wenig Verwaltungs-GmbH
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Gewerbestraße 3, 74834 Elztal
c)
Gegenstand geändert; nun:
Der Handel mit Möbeln und
Einrichtungsgegenständen aller Art sowie
die Beteiligung an anderen Gesellschaften,
insbesondere die Wahrnehmung der
Stellung als persönlich haftende
Gesellschafterin in der Möbelvertrieb Wenig
GmbH & Co. KG.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma)
und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
07.01.2013
Rinke
Abruf vom 30.03.2024