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Nummer
der
Eintragung
2
—
100
—
200
—
300
—
400
Handelsregister-
Abt.
B-des
Amtsgerichts
mannneım
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
a)
MS
Finanzconsulting
GmbH
b)
Weinheim
c)
Die
Anlagenheratung.
und
-vermittlung,
die
Vermittlung
von
Versi-
cherungsverträgen,
die
Beratung
in
Finanzie-
rungsfragen
und
die
Vermittlung
von
Bank-
darlehen.
c)
Die
Vermittlung
von
Im-1
23.584,59
mobilien,
die
Vermitt-
[EUR
26.000,
--
EUR
lung
von
Versicherungs-
verträgen,
die
Beratung
in
Finanzierungsfragen
und
die
Vermittlung
von
Bankdarlehen.
Die
Ge-
sellschaft
ist
befugt,
den
Gegenstand
auszudeh
nen
auf
die
Bereitstel
lung
von
Joint-Venture-
Kapital,
jedoch
nur
im
Sinne
des
8
2
Abs.
1
Nr.
7
KWG.
Infolgedes-
sen
kann
Joint-Venture-
Kapital
nur
für
Mutter
unternehmen
oder
Toch-
ter-
und
Schwesterun-
ternehmen
bereitgestellt
werden.
Außerdem
ist
die
Gesellschaft
zur
Anlage-
und
Abschluß-
vermittlung
befugt
im
Sinne
des
8
1
Abs.
1a
Satz
2
Nr.
1
und
2
KWG
von
a)
Anteilsscheinen
an
Kapitalgesellschaf-
ten
(inländische
Invest-
mentfonds)
und
b)
aus-
ländischen
Investment-
RS
111
HRB
Reg.
Kart.
VB
4.79
/
—
500
Grundkapital
oder
Stammkapital
—
600
—
700
—
800
—
900
—
1000
Blatt
_
(mit
Fortsetzung
Blatt_
1
Rückseite
)
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Prokura
Geschäftsführer
Abwickler
Rechtsverhältnisse
Marion
Schach
geb.
Clemens,
Diplom-Kauffrau,
Weinheim.
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
iDer
Gesellschaftsvertrag
ist
am
14.
Juli
1998
festgestellt.
Die
Gesellschaft
wird,
wenn
nur
ein
Geschäftsführer
vor-
handen
ist,
durch
diesen
allein
vertreten,
Falls
mehrere
Geschäftsführer
bestellt
sind,
wird
die
Ge-
sellschaft
von
zwei
Geschäftsführern
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Pro-
kuristen
vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
Die
Geschäftsführerin
Marion
Schach
geb.
Clemens
ist
stets
einzelvertretungsberechtigt
und
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneinge-
schränkt
zu
vertreten.
Die
Gesellschafterversammlung
vom
14,5.2002
hat
die
Umstel-
lung
des
Stammkapitals
zu
dem
vom
Rat
der
Europäischen
Union
gemäß
Artikel
1091
Abs.
4
Satz
1
des
EG-Vertrages
unwider-
ruflich
festgelegten
Umrechnungskurs
von
1,95583
auf_25.564
,59
EUR
beschlossen.
Die
Gesellschafterversammlungen
vom
14.5.2002
und
14.8.2002
haben
die
Erhöhung
des
Stammkapitals
um
435,41
EUR
auf
26.000,
--
EUR
beschlossen;
der
Gesellschaftsvertrag
ist
in
den
88
3
(Gegenstand
des
Unternehmens),
4
(Stammkapital),
11
(Gesell-
schafterbeschlüsse)
und
15
(Bewertung)
geändert.
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)
17.
September
1998
b)
Ga
Gesellschafts-
vertrag
Sonderband
1
Blatt
7-16
b)
Gesellschafter-
beschlüsse
Band
1
Blatt
25-29,
48-51
Gesellschafts-
vertrag
Band
1
Blatt
52-64
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—
100
—
200
—
300
—
400
—
500
—
600
—
700
—
800
—
900
—
1000
Rückseite
von
Blatt
1
Handelsregister
-
Abt.
B-des
Amtsgerichts
Mannhein
mit
Fortsetzung
Biat
HRBZ
4
43
W
.
Vorstand
Nummer
a)
Firma
Grundkapital
Persönlich
haftende
|
a)
Tag
der
Eintragung
der
b)
Sitz
oder
.
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
Eintragung
|
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
DM
Abwickler
DEE
KEEEE
EEE
V
VE
2
anteilen,
die
nach
dem
Auslandsinvestment-Gesetz
vertrieben
werden
dürfen,
Die
Vermittlung
erfolgt
für
die
in
8
2
Abs.
6
Satz
1
Nr.
8
KWG
genannten
Uhter-
nehmen.
Dies
sind
-
lizenzierte
Kredit-
bzw.
Finanzdienstleistungs-
institute
und/oder
Ka-
pitalanlagegesellschaf-
ten,
ausländische
Investment
gesellschaften,
Zweigniederlassungen
ausländischer
Kredit-
institute
bzw.
Wertpa-
pierhandelsunternehmen
aus
dem
europäischen
Wirtschaftsraum,
die
nach
8
53
b
Abs.
1
Satz
1
oder
Abs.
7
KWG
tätig
sein
dürfen.
Das
Unterneh
men
darf
sich
bei
der
Er-
bringung
dieser
Finanz-
leistungen
kein
Eigentum
oder
Besitz
an
Geldern,
Anteilsscheinen
oder
An-
teilen
von
Kunden
ver-
schaffen.
Sonstige
Ge-
schäfte,
die
unter
das
Kapitalanlagegesetz
oder
das
Gesetz
über
das
Kre-
ditwesen
fallen,
sind
nicht
Gegenstand
des
Un-
ternehmens.
Aufgrund
der
Anordnung
des
Präsidenten
des
Oberlandesgerichts
Karlsruhe
vom
12.9.2005
ist
das
dem
Amtsgerichtsbezirk
Wein-
heim
bisher
zugeordnete
Ortskennzeichen
W
entfallen,
statteessen
wurde
diesem
Bezirk
die
Kennziffer
43
zugeordnet.
Das
Register-
zeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehal-
tung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
111
HAB
Reg.
Kart.
VB
4.79