Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 362271
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fachmarkt für Bodenbeläge Blöth und Duß
GmbH
b)
Ettlingen
c)
Der Handel und Vertrieb von Boden- und
Wandbelägen nebst Tapeten und Zubehör.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind. Sie kann sich an ähnlichen
oder gleichartigen Unternehmen beteiligen.
25.000,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Blöth, Georg, Waldbronn, *XX.XX.1959
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Duß, Bernd, Straubenhardt, *XX.XX.1959
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.07.1999
a)
28.11.2006
Scholz
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
28.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 28.07.1999
Gesellschaftsvertrag
Sonderband 1
Blatt 17 ff.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Gutenbergstraße 5, 76275 Ettlingen
a)
11.06.2013
Boch
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Einsteinstraße 35, 76275 Ettlingen
a)
13.08.2013
Lessig
4
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Duß, Bernd, Straubenhardt, *XX.XX.1959
a)
27.05.2019
Neber
Abruf vom 30.03.2024