Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 352092
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gartencontor GmbH
b)
St. Leon-Rot
c)
die Gartenplanung und Gartengestaltung
sowie der Groß- und Einzelhandel mit
Pflanzen und Gartenzubehör.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Nauerz, Margareta, Hockenheim, *XX.XX.1930
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2004
a)
07.02.2006
Pallmann
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.02.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 11.11.2004
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 13 ff.
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 7 ff.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Lußhardthof 5, 68789 St. Leon-Rot
a)
05.07.2013
Schleenbäcker
3
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lhotsky, Jürgen, St. Leon-Rot, *XX.XX.1957
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Nauerz, Margareta, Hockenheim, *XX.XX.1930
a)
28.11.2018
Prellwitz
Abruf vom 30.03.2024