Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 341726
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
1
a)
Waibstadter Fensterbau GmbH
b)
Waibstadt
c)
die Herstellung, der Vertrieb und die
Montage von Kunststoff- und Holzfenstern
sowie anderer Bauelemente.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Söylemez, Nurettin, Waibstadt, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2000
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom
10.03.2003 (51 IN 80/03) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom
01.07.2003 (51 IN 80/03) wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 51 IN 80/03)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
31.01.2006
Werner
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
31.01.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 21.08.2001
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 11 ff.
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 7
Abruf vom 29.03.2024