Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 332552
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Roland Schneider Bau GmbH
b)
Edingen-Neckarhausen
c)
Durchführung von Bauprojekten aller Art
sowie jede Maßnahme, die zur Erhaltung
und Erweiterung des Gesellschaftszeckes
dienlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt,
sich an gleichartigen und ähnlichen Firmen
zu beteiligen, solche zu übernehmen sowie
Filialen und/ oder Zweigniederlassungen im
In- und Ausland zu gründen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Schneider, Roland, Bauunternehmer, Edingen-
Neckarhausen
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.07.1983 zuletzt geändert am
12.02.1991
a)
16.03.2006
Lüderitz
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
16.03.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 02.09.1983
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 75 ff
2
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Flößerstr. 8, 68535 Edingen-Neckarhausen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 10
(Nachfolgeregelung) wurde neu eingefügt. Der bisherige § 10
(Schlussbestimmung) ist nunmehr § 11.
a)
25.03.2011
Georg
Abruf vom 11.12.2024