| Gegenstand | Handelsübliche Wartung und Integration von Hard- und Software, weiterhin damit in Zusammenhang stehende Beratung, Schulung und handels- und branchenübliche Dienstleistungen, Softwareentwicklung, weiterhin Analyse, Planung und Integration von Datennetzen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, weiterhin Integration der verfügbaren Internetanwendungen und Internettechnologien in den betrieblichen Ablauf und weitere Internet-Dienstleistungen, weiterhin Installation, handelsübliche Wartung und Vernetzung von Fremdsoftware, weiterhin Verwaltung von kundenspezifischen Daten und Datenbanken, weiterhin Entwicklung, Administration, Beratung, Schulung und Integration von Groupwareprodukten, schließlich die Vornahme aller Geschäfte, die den vorbezeichneten Geschäftszwecken mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder isch an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |