| Gegenstand | Investitionen von Teilen des Gesellschaftsvermögens in Kapitalanlagen, beispielsweise Erwerb von Anteilen, Aktien, Pfandbriefen, Investmentzertifikaten, Schuldverschreibungen und sonstigen Wertpapieren sowie in Kapitalanlageobjekten im In- und Ausland einschließlich Durchführung von Umschichtungen innerhalb des jeweils bestehenden Bestandes an Kapitalanlageobjekten, der Erwerb und der Handel von und mit Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigenem Auftrag sowie Gründung von Unternehmen, der Erwerb und der Handel von und mit bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland, das Halten, von den vorgenannten Vermögensgegenständen, deren Verwaltung, die Vermietung, Verpachtung und sonstige Fruchtziehung, die Veräußerung der Vermögensgegenstände oder ihre Verwertung in sonstiger Weise, die Vermittlung von stillen Unternehmensbeteiligungen (mit Gewinn- und Verlustteilnahme des Beteiligungsinhabers) als Kapitalanlage. Die Gesellschaft ist zu allen geschäftlichen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszweckes mittelbar oder unmittelbar notwendig oder nützlich erscheinen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft als atypisch stille Gesellschafter ( mit Gewinn- und Verlustteilnahme des Beteiligungsinhabers) beteiligen, deren Beteiligungsmodalitäten bzw. Ausgabebedingungen die Geschäftsführung zu vereinbaren berechtigt ist. Die Gesellschaft führt keine bankenmäßige Geschäfte aus, die der Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG bedürfen. |