Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 240757
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Metallveredelung Bretten Verwaltungs
GmbH
b)
Bretten
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung und die Beteiligung als
persönlich haftende Gesellschafterin der
Firma METALLVEREDELUNG Bretten
GmbH 6 Co KG, welche zum Gegenstand
die Veredelung von Metallen durch
galvanische Oberflächenbehandlung hat.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind.
Sie kann Zweigniederlassungen im In- und
Ausland errichten und sich an gleichartigen
oder ähnlichen Unternehmen beteiligen,
diese übernehmen oder vertreten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Ehrensberger, Peter, Bretten, *XX.XX.1949
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2000
a)
24.04.2006
Lüderitz
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
24.04.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 20.11.2000
Anmeldung
Sonderband
Blatt 1-7
2
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe
vom 09.12.2011 (G1 IN 1170/11) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
26.01.2012
Rinke
Abruf vom 24.03.2024