Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 240721
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Steffen Fritz Verwaltungs-GmbH
b)
Bretten
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von Beteiligungen an anderen
Unternehmen sowie die Führung der
Geschäfte der selben, insbesondere die
Beteiligung an der Steffen Fritz GmbH &
Co. KG als Komplementärin. die
Gesellschaft darf andere Unternehmen
übernehmen, vertreten und sich an
Unternehmen beteiligen; sie darf auch
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten. Die Gesellschaft darf
darüberhinaus alle Geschäfte tätigen, die
den Gegenstand des Unternehmens
fördern.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Fritz, Steffen, Bretten, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1999
a)
25.04.2006
Gumbrich
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
25.04.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 21.12.1999
Anmeldung:
Sonderband
Blatt 1-5
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Gartenstr. 7, 75015 Bretten
a)
05.08.2010
Hartmann
Abruf vom 24.03.2024