| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist a) die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über - den Erwerb und die Veräußerung sowie über die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, von Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien, - damit im Zusammenhang stehenden Krediten, Darlehen und Geldanlagen, - Bausparverträgen und Versicherungen aller Art, - den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, - sonstige Geschäfte, die im weitesten Sinne mit dem Immobiliensektor zusammenhängen, b) das Management und die Verwaltung fremden Grundbesitzes, auch nach dem WEG, c) die Projektierung von Bauvorhaben auf eigenes Kostenrisiko als Dienstleistung, d) der Erwerb von Grundstücken des Umlaufvermögens, ihre rechtliche und wirtschaftliche Aufbereitung (= Projektierung) und ihre Weiterveräußerung zur Bebauung durch Dritte, e) die Durchführung von Bauträgermaßnahmen oder die Beteiligung an solchen Maßnahmen, f) der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Vermittlung des Abschlusses von Krediten, Darlehen, Geldanlagen, Versicherungen und Bausparverträgen sowie weiterer artverwandter Produkte ist auf diejenigen der Sparkasse und deren Verbundcpartner beschränkt. Bei fehlendem Angebot in diesen Bereichen bzw. aus den vorstehend angesprochenen Institutionen kann im Einvernehmen mit den Verbundpartnern auf andere Dienstleister zurückgegriffen werden. Bankgeschäfte im Sinne ds § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das kreditwesen sind damit nicht verbunden. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die ihrem Gesellschaftszweck förderlich erscheinen, insbesondere sich auch an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Dabei ist das Regionalprinzip zu beachten. |