Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 231704
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
IBK - Fertigbau GmbH, Betonwerk
Büchenau
b)
Bruchsal
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Produktion und der Vertrieb von
Fertiggaragen und Raumzellen sowie
Betonwaren aller Art.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder
ähnliche Unternehmen im In- und Ausland
erwerben oder pachten. Sie kann sich an
solchen beteiligen, Zweigniederlassungen
im In- und Ausland errichten und alle
geschäftlichen Tätigkeiten entfalten, die zur
Förderung des
Unternehmensgegenstandes notwendig
oder nützlich erscheinen.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Kaletka, Arnold Ernst Heinrich, Diplom-Ingenieur,
Gaggenau
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.04.1995
a)
18.04.2006
Streichhardt
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.04.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 03.08.1995
Anmeldung:
Sonderband Blatt 1 ff.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Neutharder Str. 26, 76646 Bruchsal
a)
14.11.2012
Boch
Abruf vom 24.03.2024