Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 2117
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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6
7
1
a)
Unitax - Wirtschaftstreuhand
Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Mannheim
c)
Die Ausübung der nach dem
Steuerberatungsgesetz zulässigen
Tätigkeiten, insbesondere die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen, vor allem die Aufstellung
von Bilanzen für steuerliche Zwecke, die
steuerliche Beurteilung von Verträgen, die
steuerliche Beratung, die Begutachtung
wirtschaftlicher und steuerlicher
Sachverhalte, die treuhänderische
Verwaltung fremden Vermögens,
ausgenommen die Anschaffung und
Veräußerung von Wertpapieren für andere
sowie Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften. Des weiteren
die Vertretung vor Finanzbehörden und
Finanzgerichten und die Erstellung
handelsrechtlicher Abschlüsse und
sonstiger Vermögens- und
Ertragsübersichten.
50.000,00
DEM
b)
Liquidator:
Karch, Günter Hans, Steuerberater, Erfurt
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.08.1975, 11.09.1975 und
27.07.1976 zuletzt geändert am 10.12.1985
b)
Die Gesellschafterversammlung vom 24. April 1995 hat die
Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
a)
09.11.2005
Pallmann
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
09.11.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 28.12.1976
Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 74-81
Abruf vom 26.03.2024