Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 211365
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
GLOBALFLOR GmbH
b)
Bühl
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Handel, Design und Beratung für
getrocknete Pflanzenteile, Dekoartikel und
Gebrauchsgegenstände im In- und
Ausland. Die Gesellschaft ist auch
berechtigt, Geschäfte durchzuführen, die
dem vorgenannten Geschäftszweck dienen
oder diesen ergänzen. Sie kann im In- und
Ausland weitere Unternehmen erwerben,
veräußern, pachten, verpachten oder sich
an solchen beteiligen,
Zweigniederlassungen errichten und alle
Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den
Zweck der Gesellschaft und ihrer
Unternehmen zu fördern.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Binz, Alexander Günter, Bühl, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2004
a)
12.07.2006
Jagnow
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
12.07.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 06.04.2004
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 19-33
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Rieslingweg 1, 77815 Bühl
a)
23.10.2012
Boch
Abruf vom 23.03.2024